Transparenzregister/Geldwäsche

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cocos94
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#1

21.01.2020, 23:50

Guten Abend in die Runde,

könnt ihr mir bitte mit einfachen Worten erklären, ab wann der Notar gegenüber dem Transparenzregister tätig werden muss?

Ich hatte schon ewig keine Handelsregistersache mehr und jetzt eine GmbH-Gründung, eigentlich eine ganz kurze kleine GmbH, ein Gesellschafter (eine niederländische b.v.). Nichts besonderes, dachte ich, geht schnell.

Jetzt heißt es im Büro, so einfach ist das nicht mehr, ich müsse erst noch was im Transparenzregister vorab klären, und da eine niederländische Gesellschaft vorhanden ist, wohl auch im niederländischen/ausländischen? Ich habe versucht, mich einzulesen, komme aber nicht so ganz dahinter. Und warum vorab? Vorab läuft doch in Bezug auf Geldwäschegesetz jetzt die Einschätzung wegen Risiko, das muss ich in die Akte aufnehmen, soweit bin ich schon. Ich denke mal, Chef hat im letzten Seminar da etwas durcheinandergebracht.

Ich bin davon ausgegangen, dass die Unternehmen selbst dem Transparenzregister gegenüber offenlegen müssen und es da bereits Fristen gab. Also läuft doch alles automatisch, oder? Solange die Angaben sich aus den Eintragungen im Register ergeben, muss doch nichts mehr zusätzlich erledigt werden, oder? In welchen Fällen aber müssen wir noch etwas anzeigen? Oder die Mandanten darauf hinweisen, dass sie etwas anzeigen müssen?

Wie handhabt ihr das? Unsere Hauptsachbearbeiterin fällt leider krankheitsbedingt länger aus und ich steh etwas auf dem Schlauch.

Wie würdet ihr z. B. diese Sache Neugründung GmbH, niederländischer Gesellschafter, angehen?

Wir müssen die Sache einschätzen, ob ein geringes oder höheres Risiko vorliegt, prüfen die Daten (Ausweise der Beteiligten, Handelsregisterauszug niederländische b.v.).

Aber das mit dem Transparenzregister verstehe ich irgendwie nicht.

Ich habe hier nicht viel gefunden zu dem Thema, also gehe ich mal davon aus, dass es halb so wild ist...

Vielen Dank schon mal dafür, dass ihr meinen spät abendlichen Aufsatz überhaupt gelesen habt :-)
cocos94
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#2

23.01.2020, 10:46

Ich noch mal: Habe kein Transparenzregister für Niederlande gefunden, scheint in Vorbereitung, aber noch nicht eingerichtet zu sein.

Kann ich dann nicht vorgehen wie immer? Ich würde mir den Kontoauszug vorlegen lassen, dass das Stammkapital eingezahlt wurde, um zu sehen, wer eingezahlt hat, und wenn der niederländische Registerauszug in Ordnung ist und mir ggf. noch nachgewiesen wird, wer die natürliche Person hinter der Gesellschaft ist, wäre doch der Prüfung Genüge getan, oder?
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