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Verfügung bei Handelsregisteranmeldung GmbH & Co.KG

Verfasst: 08.01.2020, 08:40
von sonny
Wir haben bei einer Handelsregisteranmeldung eine Verfügung erhalten. Angemeldet wurde die Übertragung von Kommanditeinlagen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Der ausscheidende Kommanditist ist verstorben. Die Erben haben den Anteil aufgrund Kauf- und Abtretungsvertrages über Kommanditanteile an einen neuen Kommanditisten übertragen. Beanstandet wurde, dass die Erben des verstorbenen Kommanditisten nicht mit angemeldet haben.

Ist es ausreichend, wenn ich den Anmeldungstext an die Erben schicke zum Zwecke der Unterschriftsleistung und Beglaubigung? Danach reiche ich es an das AG nach.

:thx

Re: Verfügung bei Handelsregisteranmeldung GmbH & Co.KG

Verfasst: 10.01.2020, 16:03
von IngiSK
Dann hat also die Handelsregisteranmeldung noch gar keiner für den verstorbenen Kommanditisten unterschrieben? Dann sollte es ausreichen, dass Du die Anmeldung an die Erben versendest und um Unterzeichnung und Rückgabe in notariell beglaubigter Form bittest (und dann erneut einreichst). Schönes Wochenende