Verfügung bei Handelsregisteranmeldung GmbH & Co.KG
Verfasst: 08.01.2020, 08:40
Wir haben bei einer Handelsregisteranmeldung eine Verfügung erhalten. Angemeldet wurde die Übertragung von Kommanditeinlagen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Der ausscheidende Kommanditist ist verstorben. Die Erben haben den Anteil aufgrund Kauf- und Abtretungsvertrages über Kommanditanteile an einen neuen Kommanditisten übertragen. Beanstandet wurde, dass die Erben des verstorbenen Kommanditisten nicht mit angemeldet haben.
Ist es ausreichend, wenn ich den Anmeldungstext an die Erben schicke zum Zwecke der Unterschriftsleistung und Beglaubigung? Danach reiche ich es an das AG nach.
Ist es ausreichend, wenn ich den Anmeldungstext an die Erben schicke zum Zwecke der Unterschriftsleistung und Beglaubigung? Danach reiche ich es an das AG nach.