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Anzeigen einer geänderten Geschäftsanschrift

Verfasst: 11.12.2019, 12:16
von Willy
Hallo,

folgender Sachverhalt: Eine GmbH ändert ihre Geschäftsanschrift, zieht dabei allerdings innerhalb der gleichen Stadt um. Das Dokument haben wir soweit auch schon vorbereitet und die Unterschrift beglaubigt. Die Frage ist allerdings, wem muss diese Änderung alles angezeigt werden. Nur dem Handelsregister? Oder auch noch irgendwelche Behörden, zum Beispiel dem Finanzamt?

Gruß und Dank im Voraus,
Willy

Re: Anzeigen einer geänderten Geschäftsanschrift

Verfasst: 11.12.2019, 12:19
von samsara
Mir fällt spontan noch das Gewerbeamt ein.

Re: Anzeigen einer geänderten Geschäftsanschrift

Verfasst: 11.12.2019, 13:22
von Martin Filzek
Das mag ja sein, dass die neue Anschrift auch für Finanzamt, Gewerbeamt und alle sonstigen Behörden, mit denen die GmbH zu tun hat, sowie auch für deren Kunden, interessant ist. Aber das ist in solchen Fällen keine gesetzliche Benachrichtigungspflicht des Notars und im Normalfall wird dieser der Geschäftsführung erklären, dass diese Dinge von der Firma selbst zu erledigen sind. Andernfalls müsste, falls es der Notar übernehmen soll (was aber eigentlich absurd ist) nach entsprechenden Gebühren für solche Tätigkeiten gesucht werden und es würden mindestens Beratungsgebühren (oder Entwurfsgebühren für einfache Schreiben) zusätzlich entstehen - alles aber Dinge, die wohl kaum jemals vorkommen werden. Eine GmbH und deren Geschäftsführer sollten schon lesen und schreiben (selbst) können.