Hallo zusammen,
wir haben zum Handelsregister der XY GmbH & Co. KG eine Sitzverlegung angemeldet.
Nun bekomme ich ein Schreiben von der Rechtspflegerin, dass die Firma der Kommanditgesellschaft sich nicht hinreichend von der ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin unterscheidet.
Meine Sitzverlegung wurde noch nicht eingetragen.
Kann die Rechtspflegerin nun die Eintragung der angemeldeten Sitzverlegung von der Änderung der Firma abhängig machen? Oder muss sie die Sitzverlegung erst eintragen?
In dem Schreiben ist nicht angegeben, dass es ein Eintragungshindernis ist und sie hat auch keine Frist gesetzt.
Viele Grüße,
noto-fee
Sitzverlegung einer GmbH & Co. KG
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Das wird daran liegen, dass es kein Eintragungshindernis ist. Vermutlich würde man aber gerne die Sitzverlegung mit einer kommenden Firmenänderung auf einmal eintragen.
Wenn die Firma als unzulässig betrachtet wird, dann wäre vom Registergericht das Firmenmissbrauchsverfahren einzuleiten (§392 FamFG).
Dies kann man sich sparen, wenn die Gesellschaft freiwillig eine Firmenänderung anmeldet.