Prokurist

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kohli
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#1

08.10.2019, 08:55

Ich brauche mal eure Hilfe.
Sachverhalt:

Wir haben eine Genehmigungserklärung für einen Grundstückskaufvertrag erhalten, und zwar für den Verkäufer (GmbH & Co. KG). Die Genehmigung ist erfolgt, durch den persönlich haftenden Gesellschafter (GmbH), und zwar durch zwei Prokuristen. Die Genehmigungserklärung enthält keine Bescheinigung nach § 21 BNotO, sondern nur zwei beglaubigte Handelsregisterauszüge.

Zum Problem:

Gehandelt haben zwei Prokuristen, die jeweils Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder anderen Prokuristen haben. Allerdings hat nur einer der beiden Prokuristen das Recht zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.

Die Frage ist nun, ob die Genehmigung wirksam ist, da nur einer der beiden Prokuristen Grundstücke veräußern darf.

Im Voraus schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

08.10.2019, 09:44

Ja, weil diese Befugnis nicht erforderlich ist. Es wird kein Grundbesitz der GmbH verkauft.
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