Hallo zusammen,
wir sind mit der Beurkundung eines Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrages von GmbH-Geschäftsanteilen beauftragt worden.
Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft.
Nun werden voraussichtlich nicht alle Erben zur Beurkundung zu uns ins Büro kommen können/wollen. Brauche ich hier eine öffentlich-beglaubigte oder beurkundete Vollmacht oder reicht eine privatschriftliche Vollmacht aus?
Viele Grüße,
noto-fee