Veröffentlichung Bundesanzeiger
Verfasst: 29.07.2019, 11:45
Hallo,
wenn eine Firma (die sich in Liquidation befindet) die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht vorgenommen hat, kann das Erlöschen der Firma dennoch angemeldet werden oder muss die Veröffentlichung nachgeholt werden?
Liquidation wurde im Jahre 2016 im Register eingetragen. Der seinerzeitige Notar hat den Liquidator auch darauf hingewiesen, dass er die Veröffentlichung vornehmen muss, ist aber wohl unterblieben.
Das Gericht selber hat dem Mandanten wohl mitgeteilt, dass eine eidesstattliche Versicherung gemacht werden könnte. Ich habe aber dazu noch nichts in der Literatur zu gefunden.
Kann mir jemand helfen?
Danke
wenn eine Firma (die sich in Liquidation befindet) die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht vorgenommen hat, kann das Erlöschen der Firma dennoch angemeldet werden oder muss die Veröffentlichung nachgeholt werden?
Liquidation wurde im Jahre 2016 im Register eingetragen. Der seinerzeitige Notar hat den Liquidator auch darauf hingewiesen, dass er die Veröffentlichung vornehmen muss, ist aber wohl unterblieben.
Das Gericht selber hat dem Mandanten wohl mitgeteilt, dass eine eidesstattliche Versicherung gemacht werden könnte. Ich habe aber dazu noch nichts in der Literatur zu gefunden.
Kann mir jemand helfen?
Danke