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Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 29.07.2019, 11:45
von Mieke4maria
Hallo,

wenn eine Firma (die sich in Liquidation befindet) die Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht vorgenommen hat, kann das Erlöschen der Firma dennoch angemeldet werden oder muss die Veröffentlichung nachgeholt werden?

Liquidation wurde im Jahre 2016 im Register eingetragen. Der seinerzeitige Notar hat den Liquidator auch darauf hingewiesen, dass er die Veröffentlichung vornehmen muss, ist aber wohl unterblieben.

Das Gericht selber hat dem Mandanten wohl mitgeteilt, dass eine eidesstattliche Versicherung gemacht werden könnte. Ich habe aber dazu noch nichts in der Literatur zu gefunden.

Kann mir jemand helfen?
Danke

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 06.08.2019, 17:17
von Mieke4maria
Habe mich da jetzt selbst noch mal weiter durchgearbeitet und auch mit dem Gericht gesprochen. Die zuständige Rechtspflegerin sagt, dass der Liquidator eine Versicherung dahingehend abgeben muss, dass
- weder Aktiv- noch Passivvermögen vorhanden ist,
- keine Prozesse geführt werden,
- keine Forderungen oder Verbindlichkeiten vorhanden sind.

Es würde dann seitens des Gerichts noch eine Anfrage beim FA gehalten werden. Wenn von dort alles in Ordnung ist kann die Löschung der Firma erfolgen.

Hat jemand von euch schon mal eine Versicherung mit den vorstehenden Punkten vorbereitet?