Satzungsänderung - Weglassen der übernommenen Stammeinlagen

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Silvi
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#1

12.06.2019, 12:34

Hallo, wir sollen in den nächsten Tagen eine Satzungsänderung protokollieren. Geändert werden sollte der Name der Firma.
In dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag steht noch drin, dass das Stammkapital von den Gesellschaftern........ in Höhe von..... übernommen wurde, was durch Abtretung der Geschäftsanteile aber nicht mehr aktuell ist. Die Firma möchte nun auch den Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert haben.
Meine Frage ist nun, ob es reicht, wenn beschlossen wird, dass § 3 neu gefasst wird und nunmehr lautet:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €.

Fertig. Ohne nunmehr die Angabe reinzunehmen, welcher Gesellschafter welche Stammeinlage hält.

Ich meine das geht, bin aber doch etwas unsicher und finde jetzt gerade in der Literatur nicht darüber.
LG Silvi
Notariatsoldie
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#2

12.06.2019, 18:11

Hallo Silvi,
wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist, kannst Du meines Wissens verfahren, wie beschrieben.
Sofern das Stammkapital noch nicht voll eingezahlt ist, müsste beschlossen werden, wie von dir beschrieben, jedoch mit dem Zusatz: Bei Gründung der Gesellschaft wurden folgende Geschäftsanteile übernommen:
... (dann sind die alten Gesellschafter mit ihren alten Geschäftsanteilen aufzuführen).
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