Insolvenz GmbH & Co. KG

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

23.04.2019, 14:33

Hallo,
unser Mandant hatte eine GmbH & Co. KG, die GmbH hat er vor einiger Zeit insgesamt verkauft. Die KG existiert noch, er ist Kommanditist. Der Geschäftsbetrieb ruht wohl insgesamt, jetzt hat der Mandant erfahren, dass die Komplementär-GmbH Insolvenz angemeldet hat.
Es gilt jetzt ja wohl § 131 Abs. (2) oder (3). Mit ist nicht ganz klar, wie die Auflösung der KG dann funktioniert. Muss der verbleibende Kommanditist als Gesellschafter dieses anmelden? und wie müsste der Text der Anmeldung dann lauten?
Benutzeravatar
Katty
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 17.10.2007, 20:57
Beruf: Notarfachangestellte
Wohnort: Wolfenbüttel

#2

23.04.2019, 15:07

Hallo Ramona,

wenn gelöscht werden soll, würde ich das so formulieren:

"An AG ...

HRA ..............
XY GmbH & Co. KG mit dem Sitz in
(Auflösung, Vollbeendigung und Erlöschen der Firma)

An der vorgenannten Kommanditgesellschaft sind als Gesellschafter beteiligt:

a) die im Handelsregister des Amtsgerichts ... unter HRB ... eingetragene AB GmbH mit dem Sitz in ... als persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage

b) Herr ..., geb. am ..., aus ..., als alleiniger Kommanditist mit einer Einlage von ... EUR, die voll erbracht wurde.

Über das Vermögen der Komplementär-GmbH ist am .... das Insolvenzverfahren eröffnet worden, was gem. § 131 Abs. 3 HGB zum Ausscheiden der Komplementärin aus der Gesellschaft führt; im Gesellschaftsvertrag der KG ist nichts Abweichendes vereinbart.

Das Vermögen der Gesellschaft ist ohne weitere Liquidationsdurchführung in mein Privatvermögen überführt worden, die Gesellschaft ist nicht mehr werblich tätig. Bücher und Papiere der Gesellschaft werden von mir weiter verwahrt.

Dieses vorausgeschickt melden alle Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister hiermit an:

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist aus der Gesellschaft ausgeschieden, die XY GmbH & Co. KG mit dem Sitz in ... ist damit aufgelöst und die Firma der Gesellschaft ist erloschen.

Der Wert dieser Urkunde beträgt gem. §§ 119, 105, 106, 35 Abs. 1 GNotKG:
60.000,-- EUR (je 30.000,-- EUR für Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Erlöschen ihrer Vertretungsmacht und Auflösung der Gesellschaft).

Die Kosten dieser Urkunde trägt ...

...................., den .....



.................................................................................
(für AB GmbH der Insolvenzverwalter)



..................................................................................
(der Kommanditist)
Ramona A.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 324
Registriert: 02.06.2016, 10:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

23.04.2019, 15:51

D.h. der Insolvenzverwalter muss mitwirken?
Antworten