Hallo zusammen,
bei uns im Hause wurde eine GmbH gegründet.
Diese GmbH wird nun Komplementärin an einer gleichzeitig gegründeten KG.
Wann darf/kann ich jetzt die Anmeldung der KG-Gründung bei Gericht einreichen? Erst wenn die GmbH eingetragen ist oder kann ich die Anmeldungen der GmbH-Gründung und der KG-Gründung gleichzeitig einreichen?
Für beide Gesellschaften ist dasselbe Gericht zuständige.
Viele Grüße,
noto-fee
Gründung GmbH sowie GmbH & Co. KG
- Lovis
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Hallo! Ich habe es bisher nur einmal erlebt, dass das Registergericht die gleichzeitige Anmeldung moniert hat. Sonst wurde es nicht beanstandet. Aber vielleicht habe ich auch deine Überlegungen zur Frage (kann/darf) nicht richtig verstanden Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen