Gründung GmbH sowie GmbH & Co. KG

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noto-fee
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#1

21.03.2019, 10:33

Hallo zusammen,

bei uns im Hause wurde eine GmbH gegründet.

Diese GmbH wird nun Komplementärin an einer gleichzeitig gegründeten KG.

Wann darf/kann ich jetzt die Anmeldung der KG-Gründung bei Gericht einreichen? Erst wenn die GmbH eingetragen ist oder kann ich die Anmeldungen der GmbH-Gründung und der KG-Gründung gleichzeitig einreichen?

Für beide Gesellschaften ist dasselbe Gericht zuständige.

Viele Grüße,
noto-fee
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Lovis
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#2

22.03.2019, 08:37

Hallo! Ich habe es bisher nur einmal erlebt, dass das Registergericht die gleichzeitige Anmeldung moniert hat. Sonst wurde es nicht beanstandet. Aber vielleicht habe ich auch deine Überlegungen zur Frage (kann/darf) nicht richtig verstanden :) Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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