Gründung GmbH sowie GmbH & Co. KG
Verfasst: 21.03.2019, 10:33
Hallo zusammen,
bei uns im Hause wurde eine GmbH gegründet.
Diese GmbH wird nun Komplementärin an einer gleichzeitig gegründeten KG.
Wann darf/kann ich jetzt die Anmeldung der KG-Gründung bei Gericht einreichen? Erst wenn die GmbH eingetragen ist oder kann ich die Anmeldungen der GmbH-Gründung und der KG-Gründung gleichzeitig einreichen?
Für beide Gesellschaften ist dasselbe Gericht zuständige.
Viele Grüße,
noto-fee
bei uns im Hause wurde eine GmbH gegründet.
Diese GmbH wird nun Komplementärin an einer gleichzeitig gegründeten KG.
Wann darf/kann ich jetzt die Anmeldung der KG-Gründung bei Gericht einreichen? Erst wenn die GmbH eingetragen ist oder kann ich die Anmeldungen der GmbH-Gründung und der KG-Gründung gleichzeitig einreichen?
Für beide Gesellschaften ist dasselbe Gericht zuständige.
Viele Grüße,
noto-fee