Seite 1 von 1

Gründung GmbH sowie GmbH & Co. KG

Verfasst: 21.03.2019, 10:33
von noto-fee
Hallo zusammen,

bei uns im Hause wurde eine GmbH gegründet.

Diese GmbH wird nun Komplementärin an einer gleichzeitig gegründeten KG.

Wann darf/kann ich jetzt die Anmeldung der KG-Gründung bei Gericht einreichen? Erst wenn die GmbH eingetragen ist oder kann ich die Anmeldungen der GmbH-Gründung und der KG-Gründung gleichzeitig einreichen?

Für beide Gesellschaften ist dasselbe Gericht zuständige.

Viele Grüße,
noto-fee

Re: Gründung GmbH sowie GmbH & Co. KG

Verfasst: 22.03.2019, 08:37
von Lovis
Hallo! Ich habe es bisher nur einmal erlebt, dass das Registergericht die gleichzeitige Anmeldung moniert hat. Sonst wurde es nicht beanstandet. Aber vielleicht habe ich auch deine Überlegungen zur Frage (kann/darf) nicht richtig verstanden :) Viele Grüße