Wechsel Komplementär

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Ramona A.
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#1

27.02.2019, 11:33

Ich habe hier eine eingetragene UG, die in eine GmbH umgewandelt werden soll. Ich habe den entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss und die Anmeldung vorbereitet. Die Erhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln, die Bilanz habe ich .
Die dann gebildete GmbH soll Komplementärin einer bereits eingetragenen KG werden, die dann zur GmbH & Co. KG wird. Der bisherige Komplementär wird weiterer Kommanditist. Ich habe die Anmeldung vorbereitet, habe aber irgendwie das Gefühl, ich habe einen Zwischenschritt vergessen. Bedarf es zur Übernahme der Komplementärstellung der GmbH nicht auch eines Beschlusses? und kann dieser als privatschriftlicher Beschluss gefasst werden oder muss das notariell sein?
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