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KG - Einbringungsvertrag - Abwicklung?

Verfasst: 18.02.2019, 12:35
von AnjaZ
Hallo zusammen,

es geht um eine KG, die bereits im HR eingetragen ist. Der Komplementär dieser KG hat hier einen Vertrag zur Einbringung eines Einzelunternehmens nebst Erbbaurechten in die KG beurkundet.

Wie ist dieser Vertrag abzuwickeln?

Was muss ich anfordern bzw. wen muss ich informieren hinsichtlich der Einbringung des beweglichen Vermögens und der Forderungen? Finanzamt?

Hinsichtlich der Einbringung von Erbbaurechten muss ich sicherlich die UB der Grunderwerbsteuerstelle anfordern. Ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich (Zustimmung d. Eigentümers zur Veräußerung), und die Abfrage an die Berechtigten der in Abt. II eingetragenen Vorkaufsrechte? Es handelt sich meines Erachtens nicht um eine Veräußerung. Abt. III ist lastenfrei.

Vielen Dank vorab.

Re: KG - Einbringungsvertrag - Abwicklung?

Verfasst: 20.02.2019, 10:17
von AnjaZ
Nach weiterer Recherche ist die Zustimmung des Eigentümers sowie der VKR-Berechtigten anzufordern.

Die Frage nach einer Anzeige beim FA konnte ich noch nicht klären. Ferner stellt sich die Frage, ob dieser Einbringungsvertrag auch eine Kapitalerhöhung darstellt und diese beim HR angemeldet werden muss:

Hat keiner von Euch so etwas jemals abgewickelt? Wir haben leider nicht so oft gesellschaftsrechtliche Sachen.