Hallo,
ich habe schon gesucht und viel gelesen, aber noch keine passende Antwort gefunden.
Ich habe jetzt den Bereich des Gesellschaftsrechts in unserer Kanzlei übernommen und bin mir nicht sicher, wie die Gesellschafterliste nach dem Tode eines Gesellschafters jetzt aussehen muss (GesLV), insbesondere die Nummerierung.
Ich habe eine Gesellschafterliste vorliegen vom 30.4.2002, die wie folgt lautet:
Nr. 1 : Gesellschafter A Betrag: 17.000,00 €
Nr. 2: Gesellschafter B Betrag: 16.500,00 €
Nr. 3: Gesellschafter C Betrag: 16.500,00 €.
Gesellschafter A ist verstorben und aufgrund Erbscheins beerbt worden von: B, C und D.
Im Gesellschaftsvertrag ist keine Regelung beim Versterben eines Gesellschafters getroffen worden.
Ich muss jetzt eine neue Liste anfertigen.
In der Gesellschafterlistenverordnung (Buch von Elsing) steht, dass Streichungen alter Angaben verboten sind. Überholte altere Angaben sind zu bereinigen.
Vergebe ich für die Erben in Erbengemeinschaft eine neue Nummer oder wird Nr. 1 geändert in B,C und D in Erbengemeinschaft und in der Veränderungsspalte: Erben nach Gesellschafter A aufgrund Erbscheins...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Tod eines Gesellschafters, mehrere Erben
- Lovis
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 307
- Registriert: 11.01.2011, 22:51
- Beruf: Notargehilfin
- Wohnort: Berlin
Hallo! Wir haben es zuletzt so gemacht:
Spalte "Gesellschafter":
Erbengemeinschaft nach A
bestehend aus B zu 1/3
C zu 1/3
D zu 1/3
Wir löschen auch die überholten Spalten, da es ja die Spalte "Veränderungen" gibt und zumindest in Berlin haben wir damit keine Schwierigkeiten.
Viele Grüße
Spalte "Gesellschafter":
Erbengemeinschaft nach A
bestehend aus B zu 1/3
C zu 1/3
D zu 1/3
Wir löschen auch die überholten Spalten, da es ja die Spalte "Veränderungen" gibt und zumindest in Berlin haben wir damit keine Schwierigkeiten.
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen