Löschung GmbH ohne Sperrjahr

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Dino
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#1

29.01.2019, 13:14

Hallo alle Zusammen :wink1

ich habe hier schon in der Suchfunktion nachgeschaut und leider nichts genaues zu meinem Fall gefunden:

Ich sollte die Auflösung/Liquidation einer GmbH vorbereiten. Habe dazu den Entwurf der Gesellschafterversammlung und die HR-Anmeldung erstellt und dem Mandanten geschickt. Dieser schrieb zurück
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen? Muss ein volles Jahr abgewartet werden? Die XXX hat seit 2012 keine Umsätze mehr gemacht und lediglich Kosten für Kontoführung, Jahresabschluss und IHK gehabt. Gibt es da Möglichkeiten?
Ich habe dann mal nachgelesen und bin auf zahlreiche Seiten gestoßen, in denen gesagt wird, dass es möglich ist, u.a. ein Beschluss vom OLG Hamm (v. 02.09.2016, Az. 27 W 63/16) und eins von OLG Jena.

Es gibt wohl einige Voraussetzungen hierfür. Allerdings steht nirgends etwas über den Bundesanzeiger. Muss das dann veröffentlicht werden? Können die Beteiligten bzw. die Firma einfach vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einholen, welche man mit einreicht, sodass die Löschung sofort erfolgen kann?

Einen Muster-Text für die Anmeldung habe ich hier im Forum gefunden:
Ich, der GF, überreiche elektronisch beglaubigte Kopie der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom ... und melde zur Eintragung in das Handelsregister an:

Die Gesellschaft und ihre Firma sind aufgelöst und erloschen.

Ich, der Geschäftsführer, versichere Folgendes an Eides Statt:

Vermögen und Verbindlichkeiten sind nicht mehr vorhanden, insbesondere stehen keine Zahlungen auf Geschäftsanteile aus. Auch sind keine Ausschüttungen bzw. Auszahlungen des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter über einen ordentlichen Gewinnverteilungsplan hinaus erfolgt. Es sind keine gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten anhängig, an welchen die Gesellschaft beteiligt ist und es liegt kein Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft vor.

Des Weiteren melde ich, der GF, an, dass ich mit Erlöschen der Firma nicht mehr Geschäftsführer bin


In dem mir vorliegenden Beschluss vom OLG Hamm steht allerdings, dass es genügt, wenn der Liquidator mit der Anmeldung der Löschung versichere, dass die Firma vermögenslos sei. In unserem Fall müsste es "Die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG)" sein. Vielleicht trifft der Beschluss auch gar nicht auf meinen Fall zu, weil da der Liquidator schon bestellt war und nach 2 Monaten nach Bestellung die Löschung beantragt wurde.

Ich bin etwas überfordert oder verwirrt. Der Beschluss, den ich entworfen habe, stimmt dann auch nicht mehr, weil dort ja der Liquidator bestellt wurde. :panik

Hatte das vielleicht schon mal jemand?

Vielen Dank im Voraus! :thx
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