Hallo zusammen,
bei einer OHG soll die Firma geändert werden und der Unternehmensgegenstand. Gemäß § 107 HGB ist meines Erachtens nur die Änderung der Firma zum HR anzumelden.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Muss hier ein Gesellschafterbeschluss gemacht werden zur Änderung des Vertrages? Einzureichen wäre dieser ja nicht. Es reicht ja die reine Anmeldung.
OHG´s habe ich nicht so oft, vielleicht kennt sich jemand aus und hat ein Muster.
Das wäre toll !
OHG Änderung Unternehmensgegenstand+Firma
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo Plumbum,
es ist richtig, dass zum Handelsregister der oHG nur die Änderung der Firma angemeldet werden muss. Da alle Gesellschafter die Anmeldung unterzeichnen müssen, muss dem Handelsregister kein Gesellschafterbeschluss vorgelegt werden.
Ich würde dem Mandanten empfehlen, einen entsprechenden privatschriftichen Gesellschafterbeschluss zu fassen und zu protokollieren.
Wenn der Mandant möchte, dass ihr einen entsprechenden Beschluss vorbereitet, würde ich diesen analog eines entsprechenden Beschlusses für eine GmbH fassen.
Ich hoffe, die Antwort hilft schon mal weiter.
es ist richtig, dass zum Handelsregister der oHG nur die Änderung der Firma angemeldet werden muss. Da alle Gesellschafter die Anmeldung unterzeichnen müssen, muss dem Handelsregister kein Gesellschafterbeschluss vorgelegt werden.
Ich würde dem Mandanten empfehlen, einen entsprechenden privatschriftichen Gesellschafterbeschluss zu fassen und zu protokollieren.
Wenn der Mandant möchte, dass ihr einen entsprechenden Beschluss vorbereitet, würde ich diesen analog eines entsprechenden Beschlusses für eine GmbH fassen.
Ich hoffe, die Antwort hilft schon mal weiter.