Änderung Musterprotoll bzgl. Kosten
Verfasst: 14.01.2019, 11:07
Hallo zusammen,
wir haben eine UG mit Musterprotokoll gegründet. Allerdings wurde in Ziffer 5 angegeben:
Die Gesellschaft trägt die mti der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500,- € (...)
Richtig müssten hier aber 300,00 € angegeben werden. Dies wurde versehentlich in der Beurkundung falsch korrigiert.
Nun fordert das Handelsregister den berichtigten Gesellschaftsvertrag.
Wie würdet Ihr denn hier vorgehen? Zu beschließen gibt es ja nix oder?
Also eine Berichtigungsurkunde unter Ausnutzung der Vollmacht, dass Ziffer 5 auf 300,00 € berichtigt wird und dass der Gesellschaftsvertrag (hier Musterprotokoll) mit Bescheinigung des Notars neu eingereicht wird?
Oder einen Nachtragsvermerk wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Wege der Eigenurkunde und dann Musterprotokoll mit Bescheinigung?
Ich gehe nicht davon aus, dass die Gesellschafter hier noch einmal erscheinen müssen, da diese uns Vollmacht erteilt haben, Berichtigungen vorzunehmen und hier liegt ja nun nur eine offensichtliche Unrichtigkeit vor m. E.
Liebe Grüße
wir haben eine UG mit Musterprotokoll gegründet. Allerdings wurde in Ziffer 5 angegeben:
Die Gesellschaft trägt die mti der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500,- € (...)
Richtig müssten hier aber 300,00 € angegeben werden. Dies wurde versehentlich in der Beurkundung falsch korrigiert.
Nun fordert das Handelsregister den berichtigten Gesellschaftsvertrag.
Wie würdet Ihr denn hier vorgehen? Zu beschließen gibt es ja nix oder?
Also eine Berichtigungsurkunde unter Ausnutzung der Vollmacht, dass Ziffer 5 auf 300,00 € berichtigt wird und dass der Gesellschaftsvertrag (hier Musterprotokoll) mit Bescheinigung des Notars neu eingereicht wird?
Oder einen Nachtragsvermerk wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Wege der Eigenurkunde und dann Musterprotokoll mit Bescheinigung?
Ich gehe nicht davon aus, dass die Gesellschafter hier noch einmal erscheinen müssen, da diese uns Vollmacht erteilt haben, Berichtigungen vorzunehmen und hier liegt ja nun nur eine offensichtliche Unrichtigkeit vor m. E.
Liebe Grüße