Änderung Musterprotoll bzgl. Kosten

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Plumbum
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#1

14.01.2019, 11:07

Hallo zusammen,

wir haben eine UG mit Musterprotokoll gegründet. Allerdings wurde in Ziffer 5 angegeben:

Die Gesellschaft trägt die mti der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.500,- € (...)

Richtig müssten hier aber 300,00 € angegeben werden. Dies wurde versehentlich in der Beurkundung falsch korrigiert.

Nun fordert das Handelsregister den berichtigten Gesellschaftsvertrag.

Wie würdet Ihr denn hier vorgehen? Zu beschließen gibt es ja nix oder?

Also eine Berichtigungsurkunde unter Ausnutzung der Vollmacht, dass Ziffer 5 auf 300,00 € berichtigt wird und dass der Gesellschaftsvertrag (hier Musterprotokoll) mit Bescheinigung des Notars neu eingereicht wird?


Oder einen Nachtragsvermerk wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Wege der Eigenurkunde und dann Musterprotokoll mit Bescheinigung?

Ich gehe nicht davon aus, dass die Gesellschafter hier noch einmal erscheinen müssen, da diese uns Vollmacht erteilt haben, Berichtigungen vorzunehmen und hier liegt ja nun nur eine offensichtliche Unrichtigkeit vor m. E.

Liebe Grüße
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
IngiSK
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#2

14.01.2019, 12:47

Moin Moin,
kann der Rechtspfleger erkennen, dass die Höhe der zu tragenden Kosten während der Beurkundung geändert wurde?? Dann würde ich auch mit einer notariellen Eigenurkunde wg. offensichtlichem Schreibfehler arbeiten. Ansonsten finde ich beide Lösungen gut. Korrektur in Mitarbeitervollmacht und vollst. Wortlaut des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokoll) oder Schreibfehlerberichtigung und vollst. Wortlaut des Gesellschaftsvertrages (Musterprotokoll). Wenn keine handschriftliche Korrektur erkennbar ist, würde ich allerdings die Nachtragsurkunde etc. bevorzugen. Die Gesellschafter müssen nicht mehr erscheinen - aber vorher durch Übersendung der Zuschrift des Registergerichts mit Entwurf Eurer Urkunde in Kenntnis gesetzt werden.
Gruß aus der Hansestadt
:katze3 like this...
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Plumbum
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#3

15.01.2019, 06:10

Huhu vielen Dank für die Antwort! Die handschriftliche Korrektur ergibt sich nicht, da mein Chef vor Unterschrift die Urkunden nochmal ausdruckt. Aber aus der HR Anmeldung ergeben sich die 300€, bei der Versicherung des Geschäftsführers. Sodass man insoweit mit offensichtlicher Unrichtigkeit arbeiten könnte.

Aber ich glaube ich mache dann die Korrektur kurz mit Mitarbeitervollmacht und reiche das musterprotokoll mit Bescheinigung des Notars ein. Hole mir vorher das ok des Mandanten!

Vielen lieben Dank nochmal !
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Ännie
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#4

18.01.2019, 08:24

Plumbum hat geschrieben:
15.01.2019, 06:10
Die handschriftliche Korrektur ergibt sich nicht, da mein Chef vor Unterschrift die Urkunden nochmal ausdruckt.
Öh, dein Chef liest die Urkunde dann 2x vor?
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Plumbum
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#5

29.01.2019, 09:33

natürlich liest er die geänderten Bestimmungen nach Korrektur noch einmal vor. Ist ja nicht so, dass ständig was geändert werden müsste und er es dauernd machen muss, aber wenn, wird es nochmal vorgelesen.
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