Kann eine UG Gründung aus 2012 noch in das Register eingetragen werden?

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Himmelskoerper

#1

12.12.2018, 10:59

Hallo Ihr Lieben!

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

Mitte 2012 haben wir eine UG Gründung mit Musterprotokoll vorgenommen und den Auftraggeber aufgefordert die Bankbescheinigung einzureichen, daß er das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt hat.
Nach langen hin und her und 1000maliger Aufforderung kam die Bescheinigung nicht. Dann war der Auftraggeber für einige Zeit nicht auffindbar und im Ausland und und und.
Jetzt steht der wieder vor der Tür und will die Eintragung der UG im Register.

Muss ich jetzt alles von vorne machen, oder kann ich die 6 Jahre alte Vorgabe nehme???
:pfeif :pfeif :pfeif :pfeif

Danke für Euch Hilfe
Notariatsoldie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 255
Registriert: 12.10.2013, 12:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

12.12.2018, 18:36

Ich hätte keine Bedenken gegen die Verwendung eines Musterprotokollss aus dem Jahre 2012. Die zugehörige Anmeldung müsste allerdings m.E. neu gemacht werden - zum einen wegen der Versicherung über die Einzahlung des Stammkapitals und die Verfügungsbefugnis des Geschäftsführers darüber und zum anderen wegen der Versicherung hinsichtlich der Ausschlussgründe des GF.
Im Übrigen würde ich bei der geschilderten Sachlage vor jedem weiteren Tätigwerden einen Vorschuss anfordern.
Himmelskoerper

#3

13.12.2018, 08:52

Hallo und guten Morgen!

Danke für Deine Antwort und die hilfreichen Tipps.
So werde ich es machen.

DANKE :-D
Antworten