Guten Morgen
Mandant möchte Geschäftsanteile übertragen. unter dem Vorbehalt, dass diese zurück gegeben werden, wenn sich der erwartete Vertriebserfolg nicht einstellt.
Ist das möglich? Kann man hierzu etwas regeln? Wo finde ich etwas dazu ob das geht oder nicht.
Ich bin völlig überfragt..
Geschäftsanteilsübertragung - Zurückgabe bei nicht erwartetem Vertriebserfolg
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Dass das geht halte ich für sonnenklar - schließlich besteht ja grundsätzlich Vertragsfreiheit, und wenn der ins Auge gefasste Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden ist, wird es ein Problem der genauen Ermittlung des Willens der beiden Vertragsbeteiligten sein, evtl. unter Zuhilfenahme gängiger gesellschaftsrechtlicher Spezialliteratur und Formularbücher usw. Ich bin da kein Experte (habe nur gelegentlich der Bewertung von sich daraus ergebenden Kostenfragen mit solchen Rückübertragungsrechten, put- und call-Optionen usw. zu tun), aber ein Notar oder Notarin, die in deinem Büro sicher vorhanden sind, könnten da die weitere Willensermittlung (inklusive rechtliche Belehrung / Beratung) und Bearbeitung und Umsetzung in geeignete Formulierungen doch übernehmen oder wenn dafür keine Zeit an ein spezialisiertes anderes Notarbüro notfalls verweisen ....
Will aber anderen hier vielleicht durch Gesellschaftsrecht-Experten mögtlichen konkreteren Tipps mit dieser allgemeinen Einschätzung nicht vorgreifen.
Will aber anderen hier vielleicht durch Gesellschaftsrecht-Experten mögtlichen konkreteren Tipps mit dieser allgemeinen Einschätzung nicht vorgreifen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Eine solche Rückübertragungsverpflichtung bzw. ein solches Rückforderungsrecht kann man sicherlich an die Formulierungen aus Schenkungs-/Grundstücksüberlassungsverträgen anlehnen und eben entsprechend an die Vorstellungen der Vertragsbeteiligten anpassen.