Bestellung Liquidator durch Satzung

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Ramona A.
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#1

21.11.2018, 08:50

Guten Morgen,
eine GmbH soll liquidiert werden. Ich bekomme nunmehr den Beschluss der Gesellschafter (es gibt 3) auf den Tisch, in diesem Beschluss wird beschlossen, die GmbH zu liquidieren, dem Geschäftsführer (es gibt 1) wird Entlastung erteilt.
In der Satzung gibt es den § 17 (Liquidation der Gesellschaft).
Es heisst dort: Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch den oder die Geschäftsführer, wenn sie nicht durch Beschluss der Gesellschafterversammlung anderen Personen übertragen wird.
Reicht diese Formulierung in der Satzung aus, um jetzt tatsächlich den Geschäftsführer zum Liquidator zu benennen. Mich stört ein wenig, der zweite Halbsatz und meine, man hätte im Beschluss noch einmal bestätigen müssen, dass man die Liquidation keiner anderen Person übertragen hat. Oder sehe ich das zu eng?
IngiSK
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#2

21.11.2018, 09:20

Guten Morgen. Finde ich schon ungewöhnlich den Gesellschafterbeschluss. Aber meines Erachtens ist die Formulierung in der Satzung eindeutig (...wenn sie nicht durch Beschluss ... anderen Personen übertragen wird). Ganz ehrlich: Ich würde den Beschluss so verwenden. Angenehmen Arbeitstag wünsche ich ins Forum :-D
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larifari
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#3

21.11.2018, 10:54

Der/Die Geschäftsführer ist hier ein "geborener" Liqudator". Die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Regelung entspricht der gesetzlichen (vgl. § 66 Abs. 1 GmbHG).
Ramona A.
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#4

21.11.2018, 14:25

:thx
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