Geschäftsanteilsverkauf- und abtretungsvertrag Kosten
Verfasst: 07.11.2018, 12:14
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vorher nie etwas mit Gesellschaftsrecht zu tun gehabt, jetzt trifft es mich Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich schildere euch mal den Sachverhalt. Darunter dann die Gebühren, die ich meine abrechnen zu müssen.
Die 5 Gesellschafter einer GmbH treten und verkaufen ihre Geschäftsanteile an 2 Käufer ab. Wert der Anteile: insg. 25.000,00 €. Kaufpreis beträgt 900.000 €
Ein Gesellschafter hat bis vor der Beurkundung Geschäftsanteile eines anderen Gesellschafters treuhänderisch gehalten.
Dieser Treuhandvertrag wurde gekündigt und die Anteile sind an die Gesellschafter zurück übertragen worden. (hierzu haben wir nichts beurkundet)
---> Diesbezüglich haben wir den Auftrag in der Urkunde eine neue Liste zum HR einzureichen.
Die Gesellschafter haben vor Beurkundung in einer Gesellschafterversammlung der Abtretung und dem Verkauf zugestimmt.
1. KP-Rate (800.000 €) ist bereits geflossen. Der Rest wird erst Mitte 2019 fällig.
Eine aufschiebende Bedingung ist vereinbart: neue Liste erst einreichen, nach Zahlung der 1. KP-Rate. Ist nun auch erfolgt.
Es wurde eine Kaufpreisanpassung vereinbart. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, um den die Finanzverbindlichkeiten der GmbH einen Betrag XXX übersteigen.
Mir liegt allerdings schon der Nachweis über die vollständige Zahlung der 1. Rate vor.. Ist dann hierzu etwas abzurechnen?
Nach studieren der Literatur würde ich wie folgt abrechnen:
2.0 nach 21100 § 97 nach 900.000 €
0,5 nach 900.000 € für die neue Gesellschafterliste nach Nr. 22113
0.5 nach 900.000 Nr. 22200 für die aufschiebende Bedingung zum einreichen der neuen Liste
0,3 Nr. 22114 XML Strukturdaten
plus Auslagen, Doku...
Es wäre soooo lieb, wenn sich jemand zu meinen Gedanken äußern würde.
LG
ich habe vorher nie etwas mit Gesellschaftsrecht zu tun gehabt, jetzt trifft es mich Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich schildere euch mal den Sachverhalt. Darunter dann die Gebühren, die ich meine abrechnen zu müssen.
Die 5 Gesellschafter einer GmbH treten und verkaufen ihre Geschäftsanteile an 2 Käufer ab. Wert der Anteile: insg. 25.000,00 €. Kaufpreis beträgt 900.000 €
Ein Gesellschafter hat bis vor der Beurkundung Geschäftsanteile eines anderen Gesellschafters treuhänderisch gehalten.
Dieser Treuhandvertrag wurde gekündigt und die Anteile sind an die Gesellschafter zurück übertragen worden. (hierzu haben wir nichts beurkundet)
---> Diesbezüglich haben wir den Auftrag in der Urkunde eine neue Liste zum HR einzureichen.
Die Gesellschafter haben vor Beurkundung in einer Gesellschafterversammlung der Abtretung und dem Verkauf zugestimmt.
1. KP-Rate (800.000 €) ist bereits geflossen. Der Rest wird erst Mitte 2019 fällig.
Eine aufschiebende Bedingung ist vereinbart: neue Liste erst einreichen, nach Zahlung der 1. KP-Rate. Ist nun auch erfolgt.
Es wurde eine Kaufpreisanpassung vereinbart. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, um den die Finanzverbindlichkeiten der GmbH einen Betrag XXX übersteigen.
Mir liegt allerdings schon der Nachweis über die vollständige Zahlung der 1. Rate vor.. Ist dann hierzu etwas abzurechnen?
Nach studieren der Literatur würde ich wie folgt abrechnen:
2.0 nach 21100 § 97 nach 900.000 €
0,5 nach 900.000 € für die neue Gesellschafterliste nach Nr. 22113
0.5 nach 900.000 Nr. 22200 für die aufschiebende Bedingung zum einreichen der neuen Liste
0,3 Nr. 22114 XML Strukturdaten
plus Auslagen, Doku...
Es wäre soooo lieb, wenn sich jemand zu meinen Gedanken äußern würde.
LG