Verein als Darlehnsnehmer

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Terry
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#1

18.10.2018, 14:19

Ein gemeinnütziger Verein hat von einem Mitglied ein Darlehn erhalten. Mitglied ist verstorben, die Erben wollen die Eintragung einer Sicherungshypothek. Die Satzung des Vereins enthält keinerlei Bestimmungen über interne Verfügungsbeschränkungen des Vorstands. Muss die Mitgliederversammlung durch Beschluss zustimmen? 179a AktG?
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