Gesellschafterliste (Kapitalerhöhung/fortlaufende Nrn.)
Verfasst: 03.09.2018, 13:27
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage zur Gesellschafterliste ggf. auch zu den Gebühren, da ich eben zum ersten mal eine Kapitalerhöhung auf den Tisch bekommen habe.
Es ist eine normale Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung. 2 Gesellschafter. Das Stammkapital der Firma beläuft sich auf € 200.000,00. Der Erhöhungsbetrag beträgt € 500.000,00.
Zunächst erst einmal eine kurze Erläuterung zum Beschluss und zur Liste:
Die zuletzt hinterlegte Liste im Register ist aus 2012. Sie zeigt lfd. Nrn. 1-4 an.
Lfd. Nr. 1 und 2 jeweils € 50.000,00;
Lfd. Nr. 3 und 4 jeweils € 100.000,00.
Allerdings sind lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 2 "unterstrichen". In der Veränderungsspalte steht bei 1 und 2 jeweils "Alte Liste der Gesellschafter".
Bei lfd. Nr. 3 und lfd. Nr. 4 steht in der Veränderungsspalte "Neue Liste nach Kapitalerhöhung...2012...".
In dem mir vorliegenden Erhöhungsbeschluss heißt es, dass neue Geschäftsanteile gebildet werden, und zwar lfd. Nr. 5 und lfd. Nr. 6 mit jeweils € 250.000,00.
Jetzt die Frage:
Fängt meine neue Liste der Gesellschafter, nach der Erhöhung, also mit lfd. Nr. 3 an, da lfd. Nr. 1 und 2 ja gestrichen waren? Ich habe nicht wirklich was darüber gefunden und wenn, dann habe ich es eventuell nicht ganz verstanden. Ich würde mich natürlich darüber freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Die Abrechnung habe ich wie folgt vorgenommen:
Verschiedene Gegenstände, für Beschluss und Erklärung:
KV 21100 aus € 500.000,00
KV 21200 aus € 500.000,00
KV 22110 aus € 1.000.000,00
KV 22200 aus € 1.000.000,00
Vergleichsberechnung erfolgt im System automatisch.
Für HR-Anmeldung:
KV 24102 aus € 500.000,00
KV 22114 aus € 500.000,00
KV 22200 aus € 500.000,00
Ich habe die Kapitalerhöhung noch nicht eingereicht und habe den Mandanten anlässlich der Beurkundung ein Bestätigungsschreiben mitgegeben, dass die Kapitalerhöhung nun eingezahlt ist und die Anmeldung eingereicht werden darf. Dies müssen die GF unterzeichnet an den Notar zurück faxen. Sodann wird alles eingereicht.
Das einzige was mich an der KR stört, ist die Betreuungsgebühr. Da bin ich mir nicht so sicher, ob sie tatsächlich zwei mal entsteht. Ich habe es mir dann so erklärt, dass ich die Betreuungsgebühr im Beschluss für die Erteilung der Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 GmbHG bekomme; welche ich erst erteile, sobald mir das Bestätigungsschreiben vorliegt und in der Anmeldung dafür, dass ich auf diese Bestätigung gewartet habe und die Anmeldung erst nach Erhalt einreiche.
Ist das so richtig? Ich hoffe, ich habe das alles verständlich erklärt und mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
ich habe eine Frage zur Gesellschafterliste ggf. auch zu den Gebühren, da ich eben zum ersten mal eine Kapitalerhöhung auf den Tisch bekommen habe.
Es ist eine normale Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung. 2 Gesellschafter. Das Stammkapital der Firma beläuft sich auf € 200.000,00. Der Erhöhungsbetrag beträgt € 500.000,00.
Zunächst erst einmal eine kurze Erläuterung zum Beschluss und zur Liste:
Die zuletzt hinterlegte Liste im Register ist aus 2012. Sie zeigt lfd. Nrn. 1-4 an.
Lfd. Nr. 1 und 2 jeweils € 50.000,00;
Lfd. Nr. 3 und 4 jeweils € 100.000,00.
Allerdings sind lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 2 "unterstrichen". In der Veränderungsspalte steht bei 1 und 2 jeweils "Alte Liste der Gesellschafter".
Bei lfd. Nr. 3 und lfd. Nr. 4 steht in der Veränderungsspalte "Neue Liste nach Kapitalerhöhung...2012...".
In dem mir vorliegenden Erhöhungsbeschluss heißt es, dass neue Geschäftsanteile gebildet werden, und zwar lfd. Nr. 5 und lfd. Nr. 6 mit jeweils € 250.000,00.
Jetzt die Frage:
Fängt meine neue Liste der Gesellschafter, nach der Erhöhung, also mit lfd. Nr. 3 an, da lfd. Nr. 1 und 2 ja gestrichen waren? Ich habe nicht wirklich was darüber gefunden und wenn, dann habe ich es eventuell nicht ganz verstanden. Ich würde mich natürlich darüber freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Die Abrechnung habe ich wie folgt vorgenommen:
Verschiedene Gegenstände, für Beschluss und Erklärung:
KV 21100 aus € 500.000,00
KV 21200 aus € 500.000,00
KV 22110 aus € 1.000.000,00
KV 22200 aus € 1.000.000,00
Vergleichsberechnung erfolgt im System automatisch.
Für HR-Anmeldung:
KV 24102 aus € 500.000,00
KV 22114 aus € 500.000,00
KV 22200 aus € 500.000,00
Ich habe die Kapitalerhöhung noch nicht eingereicht und habe den Mandanten anlässlich der Beurkundung ein Bestätigungsschreiben mitgegeben, dass die Kapitalerhöhung nun eingezahlt ist und die Anmeldung eingereicht werden darf. Dies müssen die GF unterzeichnet an den Notar zurück faxen. Sodann wird alles eingereicht.
Das einzige was mich an der KR stört, ist die Betreuungsgebühr. Da bin ich mir nicht so sicher, ob sie tatsächlich zwei mal entsteht. Ich habe es mir dann so erklärt, dass ich die Betreuungsgebühr im Beschluss für die Erteilung der Bescheinigung gem. § 40 Abs. 2 GmbHG bekomme; welche ich erst erteile, sobald mir das Bestätigungsschreiben vorliegt und in der Anmeldung dafür, dass ich auf diese Bestätigung gewartet habe und die Anmeldung erst nach Erhalt einreiche.
Ist das so richtig? Ich hoffe, ich habe das alles verständlich erklärt und mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.