GbR aus 2 Gesellschaftern, 1 tritt aus

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noto-fee
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#1

24.08.2018, 16:37

Hallo zuammen,

wir haben hier folgenden Fall:

Eine GbR bestehnd aus Mutter und Sohn ist Eigentümerin eines Grundstücks. Die Mutter will nun aus der GbR ausscheiden und ihren Anteil auf ihren Sohn übertragen. Dies führt ja dazu, dass die GbR erlischt und der Sohn als Alleineigentümer in das Grundbuch eingetragen werden müsste.
Nun habe ich gelesen, dass es für den Übertragungsvertrag der GbR-Anteile keine besondere Form braucht. Ich brauche aber ja einen öffentlich beglaubigten Grundbuchberichtigungsantrag.
Muss ich dabei irgendetwas beachten oder mit einreichen oder hat vielleicht jemand sogar ein Muster für solch einen Fall?

Liebe Grüße,
noto-fee
Notariatsoldie
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#2

24.08.2018, 22:23

Hallo noto-fee,

es ist richtig, dass die Übertragung eines GbR-Anteils keiner besonderen Form bedarf - es sei denn, der Gesellschaftsvertrag der GbR schreibt eine ander Form vor. Der zugehörige Grundbuchberichtigungsantrag ist - von beiden Gesellschaftern der GbR - zu unterzeichnen und in notariell beglaubigter Form dem Grundbuchamt vorzulegen. Der Text könnte etwa wie folgt lauten:

"Im Grundbuch des Amtsgerichts ... von ... Blatt ... ist als Eigentümer eingetragen: ... GbR, bestehend aus den Gesellschaftern:
Frau A, geb. am ...
Herr B, geb. am ...

Wir versichern, dass - mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Übertragung - der vorbeschriebene Gesellschafterstand der GbR bisher unverändert geblieben ist.

Frau A hat am ... ihren GbR-Anteil auf ihren Sohn, den Mitgellschafter B übertragen.

Wir beantragen hiermit die Berichtigung des obigen Grundbuches dahingehend, dass nunmehr Herr B als Alleineigentümer eingetragen wird.

Der Verkehrswert des im obigen Grundbuch eingetragenen Grundbesitzes beläuft sich auf ca. ... €."

Meines Erachtens ist hier auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen (da die Umschreibung von der GbR auf den Sohn und nicht von Mutter auf Sohn erfolgt) - ggf. vorab mit dem Rechtspfleger abklären. Eine Veräußerungsanzeige ist dem Finanzamt in jedem Fall einzureichen.

Ein schönes Wochenende
Notariatsoldie
noto-fee
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#3

27.08.2018, 08:47

:thx
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