Gesellschafterlistenverordnung

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Ramona A.
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#1

21.08.2018, 15:15

Ich habe einen Kauf- und Abtretungsvertrag über einen Geschäftsanteil. Der Vertrag betrifft den Geschäftsanteil Nr. 3 von Gesellschafter A auf Gesellschafter B. Keine Besonderheiten. Nach Zahlung des Kaufpreises habe ich die neue Liste eingereicht und den Namen in der Spalte des Geschäftsanteiles Nr. 3 auf Gesellschafter B ausgetauscht. Es ändert sich ja nur der Gesellschafter, alles andere bleibt.
Jetzt moniert das Gericht, ich hätte auch die Veränderungsspalte ausfüllen müssen.
Was schreibt Ihr denn da rein :oops:
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#2

21.08.2018, 17:19

schau Dir mal diesen Beitrag an:
http://www.foreno.de/gesellschaftsrecht ... 87026.html

Wenn Du Dir die Drucksache 105/18 durchliest, findest Du eine Vielzahl von Musterbeispielen.

In aller Kürze:
Veränderungspalte=>Grund, also: gem. Kauf- u. Abtretungsvertrag, UR ..., Notar x
Ramona A.
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#3

28.08.2018, 09:16

Vielen Dank für deine Antwort.
Aufgrund der neuen Verordnung kommen leider wieder vermehrt Zwischenverfügungen, weil jeder Rechtspfleger es doch irgendwie anders möchte.
Wir betreuen eine größere Kette und haben daher mit vielen HR's zu tun....
Jetzt habe ich eine neue Sache, bei der sich leider kein passendes Muster findet.
Eine bestehende GmbH, 3 Geschäftsanteile, 3 Gesellschafter
Die Geschäftsanteile der Gesellschafter 2 und 3 sind im Rahmen einer Gesellschafterversammlung bei quotaler Aufstockung des verbleibenden Geschäftsanteiles eingezogen worden
Ich würde jetzt beim Geschäftsanteil Nr. 1 -dem einzig verbleibenden- in der Veränderungsspalte schreiben:
Einziehung der von Herrn XX und Frau XX gehaltenen Geschäftsanteile Nr. 2 in Höhe von EUR XX und Nr. 3 in Höhe von XX
bei quotaler Aufstockung des verbleibenden Geschäftsanteiles Nr. 1 gem. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018

Der Geschäftsanteil beträgt dann 25.000,00 EUR = 100 %
Richtig?
Die Frage ist: Was passiert denn jetzt mit den Anteilen Nr. 2 und 3. Muss ich da noch was erwähnen? Ich meine ja, die entfallen ersatzlos.
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