gemeinnütziger Verein

Alles zur GmbH, UG, KG, AG, OHG, GbR, VR etc.
Antworten
Tanja1987
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 03.11.2011, 22:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Landkreis Vechta

#1

24.04.2018, 10:24

Guten Morgen ihr Lieben :wink2

Ich brauche mal wieder Hilfe bzw. einen Tipp.

Wir haben eine neue Vereinssache. Der Mandant hat die Satzung des Vereins überreicht. Im Rahmen der Geschäftsprüfung wurde festgestellt, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gegen sei und deswegen keine Spendenquittungen ausgestellt werden können. Hier soll nunmehr eine entsprechende Modifizierung erfolgen.

In § 2 der Satzung steht u.a. "Der Verein verfolgt die gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 ausschließlich und unmittelbar."

Wie muss ich nun vorgehen und wo finde ich eventuell ein Muster.

Ich denke, dass die Satzung entsprechend geändert werden muss, und dies muss auch in der Versammlung besprochen und beschlossen worden sein, danach wird dann eine VR-Anmeldung gemacht wie z.B. bei einer Satzungsänderung?!

Für eine schnelle Antwort/Hilfe wäre ich dankbar :thx
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#2

24.04.2018, 10:45

Der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar. Steht der zitierte §2 bereits in der Satzung oder soll er werden?

Unabhängig davon wird der Verein natürlich nicht dadurch gemeinnützig, dass er es in die Satzung schreibt. Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit. Welche Kriterien die genau ansetzen ist mir nicht bekannt.
Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass in der Satzung ausdrücklich stehen muss, dass der Verein gemeinnützig ist. Vielmehr dürfte es darauf ankommen, ob der Satzungszweck des Vereines gemeinnützig ist und der Verein diesen auch so auslebt.
Tanja1987
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 03.11.2011, 22:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Landkreis Vechta

#3

24.04.2018, 10:48

Der zitierte §2 steht bereits so in der Satzung.

Muss der Verein sich also mit einem kurzen Anschreiben an das zuständige Finanzamt wenden, entsprechende Unterlagen wie z.B. die Satzung und die Gründungsurkunde einreichen und in einem kurzen Text einen sogenannten Tätigkeitsbericht abgeben ( wann der Verein gegründet und welche Zwecke verfolgt werden)?
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

24.04.2018, 11:11

Das weiß ich nicht.
Was war denn das für eine Geschäftsprüfung bei der aufgefallen ist, dass keine Gemeinnützigkeit vorliegt?
Ich war davon ausgegangen, dass dies durch das Finanzamt geschehen ist.
Tanja1987
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 03.11.2011, 22:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Landkreis Vechta

#5

24.04.2018, 11:14

die Prüfung soll nach Aussage des Mandanten durch die Rentenversicherung durchgeführt worden sein.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

24.04.2018, 12:15

Mir ist der Sachverhalt nicht verständlich. Um die Gemeinnützigkeit zu erreichen, ist sich an das zuständige FA zu wenden. Es gibt dort ein Muster, das bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit wortgetreu in die Satzung einzuarbeiten ist. Allein das FA wird bei Vorlage der jetzigen Vereinssatzung entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit gegeben sind.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten