GmbH Kauf- und Abtretung von Gesellschafteranteilen

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Mati
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#1

24.08.2007, 09:15

Hallo, :moin

entsinne ich mich richtig? Für den Übergang von Geschäftsanteilen einer GmbH ist doch lediglich ein unterschriftsbeglaubigter Gesellschafterbeschluss zwingend; der Kauf- und Abtretungsvertrag, sowie die aktualisierte Satzung muss doch garnicht notariell erfolgen, oder?
Jupp03/11

#2

24.08.2007, 09:25

Es gilt notarielle Beurkundung, also nicht Beglaubigung. Satzungsänderung erfolgt nicht.
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#3

24.08.2007, 13:58

:zustimm

Siehe § 15 Abs. 3, 4 GmbHG, ferner ist noch § 40 GmbHG zu beachten.
Kordu

#4

24.08.2007, 14:06

Satzungsänderung allerdings dann, wenn in der Satzung drin steht, wer welche Einlagen übernommen hat! (aber normalerweise steht das in den Satzungen nicht drin, hatte aber schon mal so Fälle, wo das so war!)
Jupp03/11

#5

24.08.2007, 14:38

selbst dann keine Satzungsänderung.
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Pepsi
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#6

24.08.2007, 14:54

Kordu: bei uns steht das immer drin, aber ich stimme jupp zu, deswegen muss die Satzung nicht geändert werden
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Lena
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#7

24.08.2007, 16:01

Bei Gründung müssen ja die Gründungsgesellschafter in der Satzung mit angegeben werden.

Allerdings ist die Satzung später nicht zu berichtigen wenn sich der Gesellschafterbestand ändert - wenn man aber sowieso wegen etwas anderem eine Satzungsänderung macht würd ich generell die Satzung einmal durchgucken ob nicht etwas auf den neusten Stand gebracht werden oder gelöscht werden kann!

Ein Gesellschafterbeschluss kann je nachdem aber trotzdem notwendig sein, wenn die Satzung vorsieht, dass zu einer Übertragung die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich sein sollte.
Liebe Grüße
Lena

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