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BMJ beschließt GmbH-Gesellschafterlistenverordnung (GesLV)

Verfasst: 16.04.2018, 15:56
von Pitt
Die GmbH-Gesellschafterlistenverordnung liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor.
https://community.beck.de/2018/04/13/bm ... nung-geslv
In dem Referentenentwurf sind auch Beispiele enthalten, wie nach den dortigen Vorstellungen zukünftig eine korrekte Gesellschafterliste auszusehen hat. Der Entwurf sieht u. a. eine "Erheblichkeitsschwelle" vor, wonach es zukünftig genügen soll, bei kleinen Stückelungen < 1% anzugeben. Es bleibt dabei, dass die prozentuale Beteiligung eines Gesellschafters sowohl für jeden einzelnen Geschäftsanteil als auch für seine Gesamtbeteiligung anzugeben ist. Dazu gab es ja in der Vergangenheit schon diverse Artikel in den Notarzeitschriften.
Im Entwurf gibt es außerdem einen Hinweis zum Thema "Musterprotokoll", das hier ja auch schon diskutiert worden ist. Dort heißt es: "Grundsätzlich gilt diese Verordnung auch für Gesellschaften, die gemäß § 2 Abs. 1a GmbHG durch "Musterprotokoll" gegründet wurden. Solange jedoch das Musterprotokoll die Gesellschafterliste ersetzt, gelten für dieses lediglich die Formalien des Musterprotokolls als höherrangiges Recht."

Re: BMJ beschließt GmbH-Gesellschafterlistenverordnung (GesL

Verfasst: 12.06.2018, 12:33
von NoFaWi
...und nun ist es soweit:
Gesellschafterlistenverordnung - GesLV
Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Das Inkrafttreten erfolgt am ersten Tag des ersten Monats, der auf die Verkündung folgt.

Also nicht vergessen und keine alten Listen auf den Weg schicken.