Haftung Notargebühren Satzungsänderung & Co.
Verfasst: 14.02.2018, 12:43
Es wurde wegen Satzungsänderung einer GmbH folgende Urkunden erstellt:
1. Kauf- und Abtretungsvertrag sowie Gesellschafterversammlung
2. Qualifizierte Gesellschafterliste
3. Registeranmeldung
Für 1. wurde folgende Kostenteilung vertraglich vereinbart:
Kosten Vertrag und Durchführung der Käufer
Kosten für die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft.
Auf gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsbeteiligten wurde hingewiesen.
Kosten für 2./3. wurden der Gesellschaft in Rechnung gestellt.
Nun hat keiner der Beteiligten die Rechnung bezahlt.
Frage:
Darf im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung auch ein Gesellschafter in Anspruch genommen werden oder ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft und/oder Käufer des Geschäftsanteils?
1. Kauf- und Abtretungsvertrag sowie Gesellschafterversammlung
2. Qualifizierte Gesellschafterliste
3. Registeranmeldung
Für 1. wurde folgende Kostenteilung vertraglich vereinbart:
Kosten Vertrag und Durchführung der Käufer
Kosten für die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft.
Auf gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsbeteiligten wurde hingewiesen.
Kosten für 2./3. wurden der Gesellschaft in Rechnung gestellt.
Nun hat keiner der Beteiligten die Rechnung bezahlt.
Frage:
Darf im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung auch ein Gesellschafter in Anspruch genommen werden oder ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft und/oder Käufer des Geschäftsanteils?