Hallo zusammen,
es soll der Zustimmungsbeschluss der beherrschten Gesellschaft zu einer Aufhebungsvereinbarung eines Unternehmensvertrages (Beherrschungs- und Ergebnisbabführungsvertrag) beurkundet werden.
Meine Frage dazu: Muss zu diesem Beschluss die bereits unterschriebene Aufhebungsvereinbarung als Anlage genommen werden (wie bei der Zustimmung zu einem
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages, wo dieser Vertrag mit beigefügt werden muss)?
und hat vielleicht einer ein Muster für die dazugehörige Anmeldung zum Handelsregister?