Guten Morgen,
zwei Gesellschafter gründen eine 2-Personen-GmbH.
Ein Gesellschafter (Russe, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist) wird von dem anderen Gesellschafter (alleinvertr. GF) vertreten. Der Vertretene genehmigt die Erklärungen in Russland.
Meine Fragen:
Müssen wir eine Übersetzung besorgen oder reichen die "deutschen" Urkunden, weil sie in Deutschland verwendet werden bzw. der russische Notar muss sich entsprechend kümmern?
Was muss genau beachtet werden?
Wer kann mir weiterhelfen???