Verschmelzung, GmbH erlischt ...

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Sarah84
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#1

18.08.2016, 10:37

Hallo Zusammen!

Meine Arbeitskollegin braucht dringend Hilfestellung und ich kann ihr leider beim Thema Handelsrecht auch nicht weiterhelfen :-( aber ihr gibt es doch viele Experten und ich hoffe, jemand kann uns schnell helfen, da eine Frist läuft bis zum 31.08.2016 .... und hinzu kommt, dass unser Chef in Urlaub ist.... die ganze Literatur hat meine Kollegin schon durchgewälzt aber nicht passendes gefunden :-?

Vielen Dank!

Hier unsere Frage/Anliegen:

Eine Komplementär-GmbH soll auf ihre "eigene" GmbH & Co. KG verschmolzen werden. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die GmbH, sodass als einziger Gesellschafter nur noch der alleinige Kommanditist in der KG verbleibt. Das führt zum liquidationslosen Erlöschen der KG, was gewollt ist. Aus der KG soll allerdings ein eK hervorgehen. Mache ich jetzt einen "normalen" Verschmelzungsvertrag von der GmbH auf die KG (ohne Gewährung von Anteilen undohne Gegenleistung)? Muss ich bezüglich des eK hier schon etwas beachten? Muss ich vielleicht sogar die "Endlösung", dass der eK verbleibt mit in den Vertrag aufnehmen?
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Manfred Fisch
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#2

29.08.2016, 17:00

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