Hallo zusammen,
seinerzeit wurde eine UG gegründet .Zwei Gesellschafter Stammkapital 500,00 €. Nun möchten diese eine GmbH gründen durch Kapitalerhöhung. Kapital wird auf 25.000,00 € erhöht. jeder zahlt 12.250,00 € eine.
Meine frage ist nun, kann ich das machen in dem ich dann auch die Änderung des Musterprotokolls beschließe oder MUSS ich bei der Umwandlung einer UG in eine GmbH zwingend einen Gesellschaftsvertrag mit Gesellschafterliste machen und Liste der Übernehmer der neuen Einlagen oder geht das, indem ich das neugefasste Musterprotokoll einreiche?
Umwandlung UG in GmbH mit Musterprotokoll
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Das geht über die Änderung des Musterprotokolls.
Siehe auch meinen Beitrag hier:
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Nach Vollzug der Kapitalerhöhung beim Handelsregister muss aber trotzdem eine Gesellschafterliste eingereicht werden.Fellnase82 hat geschrieben:Ich hatte das vor kurzem auch und hatte darüber gegrübelt wie ich das am besten machen soll.
Hatte den Urkundeneingang usw. weggelassen. Die Seite fing dann einfach an mit
"1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma ........" und hab dann den Text bis einschließlich Ziffer 5. (Gründungskosten) übernommen.
Überschrift hatte ich garkeine. Ging beim Gericht problemlos durch.
1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma ..... hat den Sitz in ...........
2. Gegenstand des Unternehmens ist ........
3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ........
4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird ............. bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300,00 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
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Hallo Fellnase,
vielen Dank für Deine Antwort. Habe das jetzt auch über die Änderung des Musterprotokolls vorbereitet. Kann man die Geschäftsanteile dann direkt zusammenlegen, dass es nur zwei zu 12.500,00 € gibt?
Fordert das Handelsregister einen dann auf die Liste einzureichen oder muss man das selbständig machen? Wie sieht die Liste dann aus? Eine ganz normale mit den Gesellschaftern und der Notar unterschreibt die oder der Geschäftsführer?
Oder will das HR eine Liste hinsichtlich der Übernehmer der Stammeinlagen?
vielen Dank für Deine Antwort. Habe das jetzt auch über die Änderung des Musterprotokolls vorbereitet. Kann man die Geschäftsanteile dann direkt zusammenlegen, dass es nur zwei zu 12.500,00 € gibt?
Fordert das Handelsregister einen dann auf die Liste einzureichen oder muss man das selbständig machen? Wie sieht die Liste dann aus? Eine ganz normale mit den Gesellschaftern und der Notar unterschreibt die oder der Geschäftsführer?
Oder will das HR eine Liste hinsichtlich der Übernehmer der Stammeinlagen?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Ob die Geschäftsanteile gleich zusammengelegt werden können, weiß ich nicht. Ich hatte bisher erst einmal ne Kapitalerhöhung einer UG und da waren es einfach zwei neue Geschäftsanteile.
Mit Einreichung der Kapitalerhöhung wird die Liste der Übernehmer eingereicht (vom GF unterzeichnet) und nach Eintragung der Kapitalerhöhung eine neue Liste mit allen Gesellschaftern und allen Anteilen, vom Notar unterzeichnet wegen Mitwirkung bei der Kapitalerhöhung.
Wir reichen die Gesellschafterlisten immer unaufgefodert ein.
Mit Einreichung der Kapitalerhöhung wird die Liste der Übernehmer eingereicht (vom GF unterzeichnet) und nach Eintragung der Kapitalerhöhung eine neue Liste mit allen Gesellschaftern und allen Anteilen, vom Notar unterzeichnet wegen Mitwirkung bei der Kapitalerhöhung.
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hmm...bei einer Gründe ohne Musterprotokoll nachvollziehbar, bei einer vorausgegangenen Gründung mit Musterprotokoll gilt das Musterprotokoll ja als Gesellschafterliste.
Ich werde mal gucken!! vielen lieben Dank!
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