Beschluss und HR-Anmeldung unterschiedlich gefasst

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Plumbum
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#1

03.12.2014, 17:08

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, wenn ich einen Gesellschafterbeschluss habe, wo drin steht, dass XY als Geschäftsführer mit satzungsgemäßiger Vertretungsbefugnis bestellt wird, kann ich dann in der HR-Anmeldung schreiben:

Xy wird zum Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft zusammen mit einem weiteren GF oder einem Prokuristen. Wenn er alleiniger GF ist vertritt er allein? Also praktsich die satzungsmäßige Vertretungsbefugnis ausschreibe oder könnte mir das zum Verhängnis bei der Eintragung werden? Muss ich in der HR-Anmeldung dann auch schreiben: XY wird als GF mit satzungsmäßiger Vertretungsbefugnis bestellt?

Weiß jemand zufällig die englische Übersetung für:

XY wird zum Geschäftsführer mit satzungsmäßger Vertretungsbefugnis bestellt?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Mieke4maria
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#2

03.12.2014, 17:23

Hallo,

ich würde dass so schreiben, wie in dem Beschluss also "satzungsgemäßiger Vertretungsbefugnis".

Hatte das auch mal und habe dass dann ausgeschrieben. Die Rechtspflegerin hat darauf eine Zwischenverfügung geschickt.
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Plumbum
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#3

04.12.2014, 08:33

okay....

dann brauche ich noch die englische Übersetzung hierfür :)

kennt die jemand?
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Refaffmsüd
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#4

04.12.2014, 12:42

so vielleicht:

He is authorized to represent the company in accordance with the Articles of Association.
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