GmbH-Satzungsänderung ohne Satzung

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niva
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#1

19.02.2014, 09:24

Ich soll eine Gesellschafterversammlung vorbereiten, bei der der Firmenname geändert und der Geschäftszweck erweitert werden soll. Da ich im HR weder die Liste der Gesellschafter noch die Satzung gefunden habe, hatte ich die per Fax beim HR angefragt und heute noch mal hinterhertelefoniert und erfahren, dass es weder eine Gesellschafterliste noch eine Satzung gibt, sondern nur ein Musterprotokoll. Da die nette Dame von der Geschäftstelle schon sagt, dass die das komisch findet, findet ich das natürlich erst recht. :pfeif Ich hab im Notariat leider kaum Erfahrung bisher und meine Kollegin hat heute Urlaub (sie hat Geburtstag und ich habe versprochen sie heute nicht zu nerven) und ich hab jetzt keine Ahnung wie ich vorgehen soll.
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#2

19.02.2014, 12:04

Das Geschilderte ist so völlig normal und ganz richtig. Bei einer Gründung von UG oder GmbH durch Musterprotokoll erfüllt dieses Musterprotokoll die bei "Normal-Gründungen" sonst in getrennten Urkunden vorliegenden Funktionen
a) der Satzung der UG oder GmbH
b) der Geschäftsführerbestellung
c) der Liste der Gesellschafter.

Alles ergibt sich also aus dem Musterprotokoll.

Was jetzt geplant ist, wäre eine Änderung, die im Rahmen der schon im Musterprotokoll möglichen Angaben bleibt und ist damit nach § 105 Abs. 6 GNotKG gebührenbegünstigt, indem die sonst für Beschlüsse und HR.-Anmeldungen geltenden Mindestwerte von 30.000 Euro nicht gelten, sondern der Wert jeweils nur 1 % des eingetragenen Stammkapitals beträgt (wobei jedoch die neu geschaffenen Mindestgebühren, z. B. für HR.-Anmeldung 30 Euro, für Beschlüsse 120 Euro, gelten).

"Technisch" wird also in einem Beschluss ein "neues Musterprotokoll" mit den geänderten Angaben an den betreffenden §§ gemacht.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

19.02.2014, 12:14

:thx

dann werd ich meine Chefin mal überreden, dass sie den Termin verschiebt bevor ich hier rumexperimentiere mit Musterprotokoll hatte ich bisher noch nichts zu tun. :wink:
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#4

19.02.2014, 12:21

Ist doch nicht nötig - wie ein Muterprotokoll aussieht ist in der Anlage zum GmbH-Gesetz, im Internet und in diversen Fachbüchern zu sehen und das konkrete kann doch Mandant, notfalls HR., liefern?
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#5

19.02.2014, 14:01

Martin Filzek hat geschrieben:das konkrete kann doch Mandant, notfalls HR., liefern?
unsere Mandanten schaffen es meistens nicht mal vorher mitzuteilen, was sie überhaupt beurkunden wollen.... :roll:

das HR hat mir zwar das Musterprotokoll geschickt, aber bevor ich mich jetzt in das Thema einlese... ich bleibe lieber erstmal bei den Vorlage, die ich auch verstehe, solange bis mal mehr Durchblick habe.
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