Bin verzweifelt - Liste der Gesellschafter nachreichen

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Einsteiger011
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#1

15.08.2013, 20:26

Hallo,
also meine Kollegin ist im Urlaub und macht alleine die Abteilung Gesellschaften. Davon habe ich überhaupt keine Ahnung.
Als die Kollegin im Januar krank war hat sie mit mir am Telefon eine "wir machen gemeinsam eine Übermittlung der Daten per EGVP" gemacht. Das Schlimme ist weiß nichts mehr über Gesellschaftsrecht und dann noch diese elektronische Übermittlung. Bin nur 10 h im Büro und kann mich auch nicht lange irgendwo festbeißen, weil sich alles stapelt.

Nun wurde von einem Verein eine Gesellschafterliste reingereicht. Soviel ich aus dem Forum rausgefunden habe, muss die nicht beglaubigt sein. Also kann ich mir wohl den Teil mit elektronischen signieren sparen.

Was mache ich nun, wenn ich die Liste nachreichen möchte - rufe ich die bereits fertige und verschickte Anmeldung nochmal auf, gehe auf bearbeiten, vervollständige sie um meine Liste und schicke das einfach nochmal raus oder gibt es einen einfachen Weg?

Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Martin Filzek
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#2

15.08.2013, 20:47

Ich glaube, wer die Fragen beantworten will, muss mehr wissen und einige offensichtliche Irrtümer müssten richtig gestellt werden:

- "... von einem Verein eine Gesellschafterliste reingereicht. ..."

Gesellschafterlisten gibt es nur bei GmbH und deren Unterform UG (haftungsbeschränkt).

Dann wird man wahrscheinlich noch wissen müssen, worum es in der erwähnten Anmeldung ging bzw. aus welchem Grund eine (neue) Liste der Gesellschafter gemacht wurde, vgl. z. B. § 40 GmbHG für neue Listen nach Veränderungen bei den Geschäftsanteilen (ging es in der Anmeldung z. B. um eine Kapitalerhöhung)?

Bei technischen Details der Einreichung in elektronischer Form usw. müssten dann auch Notarpraktiker mithelfen, dazu könnte ich z. B. dann wenig sagen ...
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Einsteiger011
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#3

15.08.2013, 20:58

Ei, ei, ei. :oops:
Also gehe morgen nachmittag ins Büro und stelle mich dem Feind nochmal. Werde morgen einfach mal vom Büro aus hier reinkommen. Das Schöne ist ja wirklich, dass die Fragen hier super schnell beantworten werden.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Segelhoernchen
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#4

16.08.2013, 15:41

Alsooo schon mal zum Einreichen: Mit welchen Programmen arbeitet ihr?

Also EGVP ist klar, aber dann mit Xnotar und signotar?

Wir arbeiten mit xnotar und signotar. Ich würde eine neue Anmeldung erstellen und sie zum VR/HR (?) einreichen.
Einsteiger011
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#5

16.08.2013, 16:37

Hi .

So bin ein Stück weiter. Es war eine Vereinsregistersache.
Folgende Meldung: Vorstandsänderung und Satzungsänderung und nun kommts:

Es heißt in der Anmeldung -
Angeschlossen sind: Elektronisch beglaubigte Ablichtung des Protokolls der außerordendlichen Mitgliederversammlun vom n e b s t Anwesenheitsliste.

Also heißt das für mich jetzt doch:
Anwesenheitsliste muss doch nochmal beglaubigt und auf jeden Fall nachgereicht werden.

Wäre es denn jetzt fatal, würde ich die bereits gemachte Anmeldung aufrufen, auf bearbeiten gehen (um die Liste als weitere Anlage erweiern) und nochmals abschicken ?

Danke euch.
Einsteiger011
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#6

16.08.2013, 20:30

Leider kann ich die Frage ob xnotar oder signotar nicht beantworten.
Jupp03/11

#7

16.08.2013, 20:39

Aus welcher Stadt kommst du und liegt eine Beanstandung vom Registergericht bzgl. der Liste vor?
Einsteiger011
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#8

18.08.2013, 15:46

Oldenburg in Holstein und nein es liegt keine Beanstandung vor. Die Liste wurde von einem Vereinsmitglied an uns gesandt.
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