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Sitzverlegung einer GmbH: welches Finanzamt informieren?

Verfasst: 28.11.2012, 12:16
von crazyreno
Hallo Ihr Lieben,

habe hier einen Abtretungs-/Veräußerungsvertrag bezüglich GmbH-Geschäftsanteile. Die neuen Gesellschafter haben in derselben Urkunde zugleich eine Versammlung abgehalten und eine Sitzverlegung in ein anderes Bundesland beschlossen. Sind nun zwei Finanzämter (wg. Körperschaftssteuer) von uns zu informieren? Einmal das am "alten" Sitz und einmal das am "neuen" Sitz?

Vielen Dank. :D

LG crazyreno

Re: Sitzverlegung einer GmbH: welches Finanzamt informieren?

Verfasst: 28.11.2012, 13:08
von Jupp03/11
GmbH Sitzverlegung, Mitteilung an FA ? Gib mal unter Suche ein, dann wird deine Frage usw. beantwortet.

Re: Sitzverlegung einer GmbH: welches Finanzamt informieren?

Verfasst: 11.12.2012, 12:44
von Manfred Fisch
§ 54 EStDV