Gründung einer Stiftung

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Kessi1985
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#1

25.06.2012, 14:58

Hallo

Ich soll eine Stiftung gründen. Die Satzung habe ich fertig und das Finanzamt hat auch eine Bestätigung bzgl. der Gemeinnützigkeit ausgestellt.

Und nun komm bzw. weiß ich nicht weiter. Was muss als nächstes getan werden? Muss die Satzung beurkundet werden?

Gruß

Kessi 1985
Kessi1985
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#2

28.06.2012, 12:53

Hallo.

Kann mir hier keiner weiterhelften????

Kessi1985
Katzenfisch
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#3

29.06.2012, 13:43

Die Gründung einer Stiftung - ich hatte noch keine - ist ein beurkundungspflichtiger Akt. Die meisten Stiftungen werden als Anhang zum Testament oder zu Erbverträgen errichtet.

In NRW ist es so, dass man bei der Bezirksregierung in Düsseldorf einen Antrag auf Genehmigung der Stiftung stellen muss. Da ist dann meistens Ende im Gelände, weil die meisten Stiftungen die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweck nicht erfüllen (§ 80 Abs. 2 BGB). Nach Prognoseeinschätzung muss die Stiftung mit dem vorhandenen Vermögen dauerhaft und ohne Probleme existenzfähig sein. Werden Grundstücke in die Stiftung eingebracht, kann sich die Stiftung meistens noch nicht mal die anfallende Grunderwerbsteuer leisten, geschweige denn eine mögliche "Erbschaftssteuer".

Also mal nachhören, welche Behörde bei Euch für die Stiftungsgenehmigung zuständig ist und eine begl. Ablichtung des Vertrages mit Antrag auf Genehmigung hinschicken. Danach sich in Geduld üben. Es kann eine lange Zeit vergehen, bis die Behörde reagiert.
dani_notarfach

#4

15.03.2013, 10:03

hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und hab auch gleich mal eine frage, die mich schon seit gestern beschäftigt.

es geht um eine familienstiftung. ich habe die satzung vorliegen, gesiegelt vom innenministerium, und eine kopie der stiftungsanerkennung (original hat der mandant in seinen unterlagen). also bezüglich der vertretung dürfte ich erstmal keine probleme haben.

in der satzung steht, dass der vorstand die stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt. in der satzung stehen auch die beiden vorstandsmitlieder namentlich benannt (vorsitzender und stellvertreter). nun möchte der stifter ein vorstandsmitglied raus haben (den stellvertreter) ... wäre ja eigentlich ne vorstandsänderung...??? (dann haben wir im ergebnis nur noch ein vorstandsmitglied...geht das überhaupt???)
weiter will er einen weiteren punkt in der satzung ändern, nämlich dass im fall der auflösung oder aufhebung der stiftung das vermögen an eine andere gesellschaft fällt, als die, die es jetzt war (die zukünftig begünstigte soll erst noch gegründet werden).

muß jetzt eigentlich ein notar hier irgendwas machen oder kann der stifter das allein erledigen, denn die satzung, die mir vorliegt, ist doch auch nur vom stifter unterschrieben und vom innenministerium gesiegelt...

ich weiß irgendwie gar nicht, wie und wo ich hier ansetzen muß, kann mir jemand hier bitte mal nen tipp geben :wink2

lg dani
dani_notarfach

#5

19.03.2013, 12:25

Hallloooooooo :wink2

kann mir hier wirklich niemand weiterhelfen???? :-o

lg dani
stinker
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#6

20.03.2013, 07:45

Nur mal ganz schnell ein paar Gedankenanstöße. Meine letzte Stiftungsgründung (Hessen) ist schon ein paar Jahre her.

Wir haben eine Gründungsurkunde notariell gemacht, wie bei einer Vereinsgründung.

Ne Satzung (die hast du ja).
Einholung der Genehmigung von Regierungspräsidenten.
Urkunden ans Finanzamt und sodann Freistellungsbescheid an Stiftung.
Gründer haben dann Konto errichtet (uns Kontoauszug zum Nachweis gesandt), erste Vorstandssitzung abgehalten (mit Protokoll über die gewählten Vorstandsmitglieder etc.)

Ich meine auch, dass damals das PR (?) hier war und den Stiftern gedankt hat (mit Urkunde und so), war sehr feierlich.

Mir hat damals unheimlich die Stadt (RP) hier weitergeholfen, die haben mir gesagt, welche Schritte ich wann tun soll. Da gibts hier in Hessen ne eigene Abteilung (für Stiftungen) für, die das dann auch genehmigen. Versuche es mal telefonisch.

Ich hoffe, es hilft ein klein wenig weiter.
dani_notarfach

#7

20.03.2013, 12:42

:thx für die tipps,

dann werde ich mal dort versuchen, mich weiter durchzufragen!
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