Hallo.
Mir liegt ein Gesellschafterbeschluss einer Limited vor, in der ein Jahresüberschuss auf Kapitalerhöhung vorgetragen wird. Das Gesamtkapital der Firma soll nun 3.000,00 € betragen.
Eingetragen ist die Limited beim hiesigen Handelsregister mit 100,00 GBP.
Ist ein einfacher Eröhungsbeschluss der in Deutschland eingetragenen Limited ausreichend?
Wenn ja, wie soll der Text für die Anmeldung zum Handelsregister lauten?
Über zahlreiche Antworten wäre ich dankbar!!
Limited - Anmeldung einer Kapitalerhöhung
Hallo DKausE,
was vestehst Du unter "einfachem Erhöhungsbeschluss"?
Eine Limited ist wie eine GmbH zu behandeln. Also Abwicklung wie: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Gruß Omahelga
was vestehst Du unter "einfachem Erhöhungsbeschluss"?
Eine Limited ist wie eine GmbH zu behandeln. Also Abwicklung wie: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Gruß Omahelga
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 776
- Registriert: 15.12.2008, 14:10
Das deutsche Handelsregister spiegelt das englische, d.h. die Kapitalerhöhung ist zunächst zum Companies House anzumelden und nach dortiger Eintragung erfolgt die Anmeldung der Veränderung zum Handelsregister.