Hallo!
Wer hat das schonmal in der Praxis gehabt und kann mir sagen, wie das funkts ?
Es geht um eine GmbH mit Sitz in Berlin. Der Gesellschafter/Geschäftsführer ist jetzt nach Spanien umgezogen und möchte nun den Verwaltungssitz seiner GmbH nach Spanien (an seinen Wohnort) verlegen. Wenn ich meinen Chef richtig verstanden habe, soll die GmbH in Spanien keine Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Wie wichtig ist es bei der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland, dass die Firma dort auch Geschäfte aufnimmt/führt (= operative Sitzverlegung?).
Muss dann in Spanien eine Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden (wie bei der Limited hier)?
Genügt für die Eintragung in das hiesige HR, dass die Satzung entsprechend angepasst ("Verwaltungssitz im Ausland ist möglich" - *oder so*) und die Verlegung des Verwaltungssitzes angemeldet wird.
Vielen Dank!