UG Musterprotokoll: Änderung Gegenstand vor Eintragung

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brainy
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#1

16.09.2011, 09:42

Hallo Zusammen!

Habe hier folgendes Problem:

UG nach Musterprot. gegründet (beurkundet); Kurz nach BU wurde mitgeteilt, dass der Gegenstand des Unternehmens erweitert werden soll/ergänzt.

Meine Frage nun: Wie läuft das dann? Prot. ist beurkundet und Anmeldung unterschrieben, aber beide noch nicht abgewickelt.
Kann jetzt ein formloser Beschluss gemacht werden, worin der Gegenstand erweitert wird und dieser Beschluss mit einer ergänzenden Anmeldung gleichzeitig mit dem Ursprünglichen elektronisch angemeldet werden???
Martin Filzek
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#2

16.09.2011, 13:17

Ich glaube, ein "formloser Beschluss" geht gar nicht, wenn damit gemeint ist ein privatschriftlicher, nicht beurkundeter. Überwiegender Meinung nach wird die Änderung einer GmbH-Gründung (und für die UG als keine Unterform der GmbH gilt nichts anderes) durch eine erneute beurkundungspflichtige rechtsgeschäftliche Erklärung (Geb. § 36 II oder § 36 I, hier i.V.m. § 42 für Änderungen, Höchstgebühr in jedem Fall 10/10 aus Wert gem. § 41 d KostO) geändert, erst nach Eintragung der GmbH oder UG sind Satzungsänderungen durch Beschluss möglich. Schließt aber nicht aus, dass auch bei beurkundetem einstimmigem Beschluss das Registergericht die Änderung einträgt.
Die Frage der HR.-Anmeldung ist wohl streitig, überwiegend wird soviel ich weiß keine erneute HR.-Anmeldung verlangt.
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