Hallo Ihr Lieben,
ich benötige wieder einmal Eure Hilfe. Ich hoffe, Ihr könnt mir folgende Frage beantworten:
Es geht um eine UG (haftungsbeschränkt), die schon gegründet wurde und im Handelsregister eingetragen ist. Die abstrakte Vertretungsberechtigung lautet: "Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam."
Es ist ein Geschäftsführer bestellt, der die Gesellschaft alleine vertritt, solange er der einzige Geschäftsführer ist. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das ist, wie gesagt, bereits im Handelsregister eingetragen.
Nun soll ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden, der alleinvertretungsberechtigt sein soll. Dem bereits eingetragenen Geschäftsführer soll auch Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Ist das überhaupt möglich? Muß und kann die Satzung gf. dahin geändert werden, daß durch Gesellschafterbeschluß einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden kann?
Gesellschaftsrecht
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Ja das ist möglich; aber ihr müsst die Satzung entsprechend ändern - wie von dir vorgeschlagen... Sobald die Satzungsänderung im Register vollzogen wurde, kann dann die Gesellschafterversammlung den weiteren Geschäftsführer bestellen und die Vertretungsverhältnisse gemäß Satzung festlegen.Nine hat geschrieben: Nun soll ein weiterer Geschäftsführer bestellt werden, der alleinvertretungsberechtigt sein soll. Dem bereits eingetragenen Geschäftsführer soll auch Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Ist das überhaupt möglich? Muß und kann die Satzung gf. dahin geändert werden, daß durch Gesellschafterbeschluß einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden kann?