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Lovis
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#1
17.06.2011, 10:04
Hallo!
Ich bin beim Stöbern durch's Forum auf einen Beitrag gestoßen, der sagt, dass ein "Umlaufbeschluss" in der Satzung vorgesehen sein muss.
Betrifft der "Umlaufbeschluss" die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren?
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen