Hallo,
ich habe eine Frage zur Vereinsregisteranmeldung: 3 Vorstände legen ihr Amt nieder, 3 Personen werden neu in den Vorstand gewählt, zugleich eine Person zum Vorsitzenden. Ein bisheriger Vorstand wird für eine weitere Amtszeit bestellt und zum stellvertr. Vorsitzenden gewählt. Nehme ich hier jetzt einen Geschäftswert von 7 x 3.000,00 € oder 6 x 3.000,00 €?
Wäre nett, wenn mir zeitnah jemand antworten könnte, da ich die Angelegenheit fertigstellen muss!
Danke im voraus für die Hilfe.
pitti
Vereinsregisteranmeldung
- mrsbloom
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3 neue Personen, 3 scheiden aus. Ich würde sagen 6 x 3.000 €!
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Max Frisch
Kann man sicherlich auch anders sehen. Wenn die Position des stellv. Vors. im Register so eingetragen ist, kann die Anmeldung des Wechsels der Position auch gesondert bewertet werden. Bei 3 EUR Gebührenunterschied ist das aber sicherlich nichts, worüber man sich länger Gedanken macht.
cerreto
cerreto
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3 Euro sind auch dann nicht nachzufordern, wenn die Berechnung im Rahmen einer Prüfung beanstandet wird, § 56 KostVfg.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... .htm#ivz56
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