Hallo,
wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, bei dem eine belgische Gesellschaft (N.V.) Verkäuferin ist.
Offensichtlich gibt es in Belgien keine Handelsregister, sondern sog. zugelassene Unternehmensschalter, die Registerauszüge erteilen. Bei Beurkundung lag dann auch ein solcher Auszug vor, versehen mit einem Stempel des Unternehmensschalters und einer Art Beglaubigungsvermerk eines Bevollmächtigten des Unternehmensschalters.
Diesen Auszug haben wir dem Grundbuchamt eingereicht, das jedoch einen ordnungsgemäßen Vertretungsnachweis fordert.
Gibt es in Belgien beglaubigte Registerauszüge mit Siegel? Welche Möglichkeit haben wir sonst, die Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt!
cerreto
Vertretungsnachweis für belgische Gesellschaft
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Hallo Cerreto,
ich würde den Vertreter der belgischen Firma zu einem belgischen Notar schicken mit der Bitte, dort einen Vertretungsnachweis erstellen zu lassen zur Vorlage beim hiesigen Grundbuchamt. So haben wir dies in unserer Kanzlei mit Erfolg durchgeführt. Eventuell kann man hiervon noch eine Übersetzung fertigen, falls das Grundbuchamt dies wünscht.
ich würde den Vertreter der belgischen Firma zu einem belgischen Notar schicken mit der Bitte, dort einen Vertretungsnachweis erstellen zu lassen zur Vorlage beim hiesigen Grundbuchamt. So haben wir dies in unserer Kanzlei mit Erfolg durchgeführt. Eventuell kann man hiervon noch eine Übersetzung fertigen, falls das Grundbuchamt dies wünscht.
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Ich würde mal mit dem Rechtspfleger telefonieren. Vielleicht lässt er ja mit sich reden.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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