Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG
Verfasst: 16.12.2010, 11:28
Hallo, ich hab mal wieder ein Problem,
GmbH Geschäftsanteilsübertragung, wir müssen Liste einreichen nach § 40 Abs. 2 GmbHG, aber wann reiche ich die ein, wenn die Anteilung mit Wirkung zum ...... übertragen werden. Bin mir nicht so sicher?
GmbH Geschäftsanteilsübertragung, wir müssen Liste einreichen nach § 40 Abs. 2 GmbHG, aber wann reiche ich die ein, wenn die Anteilung mit Wirkung zum ...... übertragen werden. Bin mir nicht so sicher?