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Sitzverlegung einer ug (haftungsbeschränkt)

Verfasst: 01.12.2010, 10:14
von AnjaZ
Na super,.... wieder einmal eine HR-Sache... und nicht mein Spezialgebiet :(

Es geht um eine Sitzverlegung einer ug haftungsbeschränkt von süddeutschland nach Schleswig-Holstein

Ich habe überhaupt keinen blassen Schimmer und der "Gustavus" hilft mir hier auch nicht wirklich weiter.

Was muss ich der Anmeldung zum HR beifügen? Worauf muss bei der Anmeldung geachtet werden?

Oder kann ich einfach die Anmeldung einer Sitzverlegung einer GmbH als Muster (aus Gustavus) nehmen?


Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe....

Re: Sitzverlegung einer ug (haftungsbeschränkt)

Verfasst: 01.12.2010, 11:16
von Katzenfisch
Ist auch nicht mein Spezialgebiet, ich würde es so machen:

1) Gesellschafterbeschluss über die Sitzverlegung/Satzungsänderung (verhandelt)
2) Neuausdruck oder Ablichtung des Musterprotokolls (?) mit geändertem Sitz und Bescheinigung des Notars gem. GmbHG.

Ich gehe mal davon aus, dass die UG durch Musterprotokoll gegründet worden ist und kein Gesellschaftsvertrag existiert.

Re: Sitzverlegung einer ug (haftungsbeschränkt)

Verfasst: 01.12.2010, 11:24
von AnjaZ
:thx

für die schnelle Antwort.

Re: Sitzverlegung einer ug (haftungsbeschränkt)

Verfasst: 01.12.2010, 11:38
von rebru82
Ich stimme Katzenfisch zu. Es identisch mit der GmbH.

Jedoch ist bei der Kostenberechnung zu beachten, dass bei einer Sitzverlegung mit Satzungsänderung § 41 d KostO gilt, also lediglich der Wert des Stammkapitals zu nehmen ist (nicht mind. 25.000 €). Dies gilt sowohl für den Beschluss, als auch für die Anmeldung.