GF Abberufung vor Anmeldung der Bestellung

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rebru82
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#1

18.11.2010, 12:48

Hallo ReNo´s

ich habe hier jetzt einen Fall, wo ich mich mit einem Mandanten (Justitiar) streiten muss, ob eine Anmeldung noch nötig ist, oder nicht.

Daher frage ich auch mal nach Eurer Meinung.

Im September d. J. wurde einer zum GF bestellt. Die Anmeldung ist bislang nicht erfolgt, da dieser GF im Ausland lebt und nur selten in Deutschland ist. Jetzt wurde er Anfang November durch Beschluss wieder abberufen und ein anderer bestellt.

Der Mann ist also für ca. 2 Monate GF gewesen. Ich bin der Meinung, da er ja in dieser Zeit auch als GF gehandelt und gezeichnet hatte, dass er noch angemeldet werden muss und die notwendige GF-Versicherung abgeben muss. Gleich danach (also in der gleichen Urkunde) würde ich dann wieder die Abberufung aufnehmen.

Der Mandant meint, dass der doch aber gar nicht mehr GF sei und daher auch nicht unterschreiben muss. Wie seht Ihr das?
[hr]

Liebe Grüße

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ronsus
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#2

18.11.2010, 14:25

X ist aufgrund der Abberufung nicht mehr GF. Gleichwohl würde ich wegen des relativ großen Zeitraums zwischen Bestellung und Abberufung mitanmelden, dass der am *** bestellte, jedoch nicht zur Eintragung in das HR angemeldete X aufgrund Abberufungsbeschluss vom *** nicht mehr GF ist. Dies vor dem Hintergrund, dass die Eintragung eines GF in das HR ja nur rechtsanzeigende Wirkung hat. Anmelden kann und muss freilich nur Y, der jetzige GF. Auch kommt eine GF-Versicherung Heute nicht mehr infrage, da er ja nicht mehr GF ist.

Diese Vorgehensweise wird allerdings nicht von allen Kollegen geteilt. Insbesondere wird dann, wenn klar zu sein scheint, dass X nie für die Gesellschaft gehandelt hat, also nach außen nie als GF in Erscheinung getreten ist, argumentiert, dass eine Anmeldung bezüglich seiner Person übertrieben ist.
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Manfred Fisch
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#3

18.11.2010, 16:27

Wenn man es unbedingt möchte, kann man "anzeigen" dass X GF war, nicht aber (zur Eintragung) anmelden, denn wäre ich gezwungen, die Anmeldung zurückzunehmen (mangels Eintragungsgrund). Zwingend notwendig ist das ganze aber überhaupt nicht, deswegen würde ich es weglassen.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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rebru82
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#4

19.11.2010, 07:44

:thx für die Antworten, werde es mit meinem Chef noch einmal besprechen
[hr]

Liebe Grüße

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